Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Wittlich für Gunther René Alfons Stultiens, Schulstr. 2, 53539 Kelberg
Aushang seit 24.01.2023
Finanzamt Wittlich für Gary Jimmy Ramesh Westhout, Burgstr. 53a, 54516 Wittlich
Aushang seit 24.01.2023
Finanzamt Wittlich für Wolowski, Jaroslaw Ryszard
Aushang seit 24.01.2023
Finanzamt Wittlich für Herrn Rudolf Theis, Hauptstraße 36, 54585 Esch
Aushang seit 23.01.2023
Finanzamt Wittlich für Mariusz Kepniak, Hintergasse 12, 54472 Veldenz
Aushang seit 19.01.2023
Finanzamt Wittlich für Alicja Kosecka, Poststr. 16, 56841 Traben-Trarbach
Aushang seit 19.01.2023