Öffentliche Zustellung nach § 10 VwZG
Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Nachfolgende Verwaltungsakte / Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.
Finanzamt Wittlich für Herrn Mihai-Viorel Ciocirlan, Grundeiche 1, 54518 Altrich
Aushang seit 24.05.2023
Finanzamt Wittlich für Bertalan Kovács, Wolfer Weg 60, 56841 Traben-Trarbach
Aushang seit 24.05.2023
Finanzamt Wittlich für Herrn Avramus Ionut-Florin, Grundeiche 1, 54518 Altrich
Aushang seit 17.05.2023
Finanzamt Wittlich für Dr. Songül Soylu, Rosenweg 3 64668 Rimbach
Aushang seit 17.05.2023